Der Innovationsfonds

Gesundheitspolitisches Instrument zur Förderung innovativer Versorgungsformen und Versorgungsforschung in Deutschland

Hintergrund und Grundlagen zum Innovationsfonds

Eine zentrale Herausforderung im deutschen Gesundheitswesen liegt nach wie vor in der Stärkung der interdisziplinären und sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Um fachübergreifend neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen der unterschiedlichen Versorgungsbereiche zu erschließen, wurde der Innovationsfonds im Jahr 2016 eingerichtet.

Durch den Innovationsfonds sollen der Wettbewerb um neue Ideen angetrieben werden und so kontinuierlich Innovationen in das Gesundheitssystem gebracht werden, die die Versorgung der Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbessern. Zur effektiven Umsetzung der Förderziele wurde der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Das Fördervolumen liegt dabei zunächst bis 2024 bei 200 Millionen Euro jährlich.

Zwei Arme der Innovation

Aus den Mitteln der GKV werden neue Versorgungsformen (NVF) und Versorgungsforschungsprojekte (VSF) gefördert. NVF sollen über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. VSF soll die Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen wissenschaftlich untersuchen. Der Innovationsausschuss veröffentlicht dabei in beiden Bereichen jährlich sowohl themenspezifische als auch themenoffene Förderbekanntmachungen.

Änderungen im Antragsverfahren für NVF

Im Bereich VSF sind direkt Vollanträge einzureichen. Im Bereich NVF erfolgt die Förderung seit dem Jahr 2020 in einem zweistufigen Verfahren. Förderinteressierte haben in einem ersten Schritt eine Ideenskizze einzureichen, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Grundlage der Ideenskizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Vorhaben in die Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1) aufgenommen werden und damit eine finanzielle Förderung in Höhe von 75.000 € zur Ausarbeitung der Vollanträge erhalten. Nach Abschluss dieser Phase entscheidet der Innovationsausschuss in der Durchführungsphase (Stufe 2) auf Basis der Vollanträge, welche Projekte für i.d.R. drei Jahre (maximal 48 Monate) finanziell gefördert werden.

Chancen und Herausforderungen des Innovationsfonds

Durch das zweistufige Antrags- und Förderungsverfahren wurde für Antragssteller der finanzielle Aufwand reduziert. Die Ausarbeitung der Ideenskizze und des Vollantrags stellt dabei aber immer noch einen hohen arbeitsbezogenen Aufwand dar. Denn neben Antragsvorbereitungen und Vorarbeiten müssen bei der Erstellung des Antrags bzw. der Ideenskizze entsprechend der Förderkriterien des Innovationsaussschusses u.a. einen Arbeits-, Zeit und Meilensteinplan, ein Datenschutzkonzept, ein Studiendesign, ein Evaluationskonzept, eine Aufstellung der erforderlichen Infrastruktur- und Ressourcen sowie benötigter finanzieller Mittel erstellt, sowie Konsortial- und Kooperationspartner für das Projekt gewonnen werden.

Im Zeitraum von 2016 bis 2019 betrug die Erfolgsquote nach Antragsstellung auf Förderung des Projekts ca. 30 %. Der Aufwand der Antragserstellung kann sich daher für Förderinteressierte durchaus lohnen.

Der Innovationsfonds bietet dabei die Chance auch neuen Playern einen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen und dabei sehr viele und innovative Themen und Ansätze zu fördern. Durch den Innovationsfonds werden Projekte unterstützt, die im tatsächlichen Versorgungsalltag erprobt werden. Bei NVF muss der Innovationsausschuss innerhalb von drei Monaten nach Projektende und Eingang des vollständigen Evaluationsberichts eine Empfehlung dazu abgeben, ob sie sich für eine Überführung in die Regelversorgung eignen, bei Vorhaben zur VSF kann er eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Für Innovationsfondsvorhaben besteht damit grundsätzlich die Möglichkeit innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums in die Versorgung transferiert zu werden.

Unterstützung durch inspiring-health

inspiring-health liefert Ihnen ausführliche Informationen zum Thema Innovationsfonds und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen, ob und wie Ihr Projekt für den Innovationsfonds geeignet ist. Hierbei zeigen wir Ihnen entscheidende Punkte sowie mögliche „Red Flags“ bei der Antragsstellung auf und unterstützen Sie von der ersten Idee bis zur Antragseinreichung.