Basisfallwert

Der Basisfallwert ist ein zentrales Instrument zur Budgetierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in Deutschland. Dieser Wert wird jährlich für jedes Bundeland, auf Basis der Vorjahreswerte, einheitlich festgelegt und dient als Grundlage der Fallpauschalen-Vergütung. Die DRG-Vergütung ergibt sich aus dem Relativgewicht des jeweiligen DRG-Kodes multipliziert mit dem jährlichen Basisfallwert (entsprechend Relativgewicht 1,0).

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/bundesbasisfallwert/bundesbasisfallwert.jsp