DKR (Deutsche Kodierrichtlinien)
Im Rahmen der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) wird die einheitliche Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren stationärer Behandlungsfälle geregelt. So soll sichergestellt werden, dass gleiche Fälle der gleichen DRG zugeordnet werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.
Die Richtlinien werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Bundesärztekammer (BÄK) vereinbart und regelmäßig überarbeitet.
Quelle:
https://www.dkgev.de/themen/medizin-wissenschaft/medizinische-klassifikationen/kodierrichtlinien/
(Stand: Mai 2025)