DRG Abschläge

Jede DRG wird mit einer Fallpauschale in einem bestimmten Verweildauerbereich vergütet. Innerhalb dieses Bereichs wird immer die gleiche Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer der Patientin oder des Patienten gezahlt. Im Fallpauschalen-Katalog des InEK ist zu jeder DRG die mittlere Verweildauer, sowie die untere und obere Grenzverweildauer angegeben. Falls Patientinnen und Patienten die untere Grenzverweildauer (UGVWD) unterschreiten, können Abschläge auf die Fallpauschalen erhoben werden, d.h. die Vergütung wird verringert.

Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/abrechnung-krankenhausleistungen.html
Fallpauschalenkatalog 2025_2024-09-26.pdf

(Stand: Mai 2025)