Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein Katalog, der von den Kassenärztlichen Vereinigungen und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemeinsam entwickelt wurde. Er regelt die Abrechnung von ärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung. Der EBM umfasst die unterschiedlichen Leistungen, die von Ärzt:innen erbracht werden können und dient als Grundlage für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Aufbau
Der EBM ist in verschiedene Kapitel gegliedert und umfasst insgesamt mehrere Tausend Gebührenordnungspositionen (GOP). Jede GOP beschreibt eine bestimmte ärztliche Leistung, wie beispielsweise die Durchführung einer Untersuchung oder die Verordnung von Medikamenten.

Abrechnung
Für jede GOP ist ein bestimmter Punktwert festgelegt. Der Punktwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen. Er gibt an, wie viel Geld pro Punkt ausgezahlt wird. Der aktuelle bundesweite Orientierungswert liegt bei 11,23 Cent pro Punkt. Es kann regional zu Abweichungen vom Orientierungswert kommen, da dieser an die regionalen Kosten- und Versorgungsstrukturen angepasst wird. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Multiplikation des Punktwerts mit der Anzahl der erbrachten Leistungen.

Es ist zu beachten, dass neben den ärztlichen Leistungen auch die Sachkosten über den EBM abgerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Materialien wie Verbandszeug oder medizinische Geräte.

Der EBM wird regelmäßig auf Aktualität und Wissenschaftlichkeit überprüft und angepasst. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leistungen den aktuellen Standards der medizinischen Wissenschaft und Technik entsprechen.

Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/einheitlicher-bewertungsmassstab-ebm.html
https://www.kbv.de/html/ebm.php