Erlaubnisvorbehalt

Im ambulanten Sektor in Deutschland gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, die Leistungserbringung neuer Methoden zu Lasten der Krankenkassen, bedarf der vorherigen Bewertung und expliziten Genehmigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Quelle: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/

(Stand: Juni 2024)