NUB (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden)
Im Rahmen des § 6 Abs. 2 KHEntgG hat der Gesetzgeber durch die Einführung von NUB („Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden”) eine umfassendere Berücksichtigung von Innovationen im DRG-System gewährleistet. Bei NUB handelt es sich um neue innovative diagnostische und therapeutische Verfahren, für die noch keine sachgerechte Vergütung im Rahmen von Fallpauschalen oder Zusatzentgelten möglich ist: Zwischen der Einführung einer neuen Methode, der Einführung eines entsprechenden OPS-Codes und dessen Abbildung im jeweiligen Datenjahr bis zur Berücksichtigung in der DRG-Kalkulation vergehen in der regelhaft mehr als sechs Jahre.
Um diesen Zeitraum zu überbrücken, gibt es seit der Einführung des § 6 Abs. 2 KHEntgG die Möglichkeit, sogenannte NUB-Entgelte zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich um auf ein Jahr befristete Vergütungen, die jeweils nur für das Krankenhaus gelten, das eine NUB-Anfrage beim InEK gestellt hat. Frist der Anträge ist jedes Jahr der 31. Oktober.
Das InEK teilt nach Prüfung der Anträge die Innovationen in Status 1-4, 11 und 41 ein:
* Status 1: Die Methode/Leistung erfüllt die Kriterien der NUB-Vereinbarung. Eine krankenhausindividuelle Entgeltvereinbarung ist zulässig.
* Status 2: Die Methode/Leistung erfüllt die Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht. Eine krankenhausindividuelle Entgeltvereinbarung ist nicht zulässig.
* Status 3: Der Antrag konnte innerhalb der Frist nicht vollständig bearbeitet werden.
* Status 4: Die Informationen im eingereichten Antrag waren nicht plausibel/nachvollziehbar. Wenn keine Budgetvereinbarung für das Folgejahr besteht, können in Einzelfällen Entgelte vereinbart werden.
* Status 11: Die Methode/Leistung erfüllt ab der Zulassung des verwendeten Arzneimittels die NUB-Kriterien gemäß § 6 Abs. 2 Satz 10 KHEntgG.
* Status 41: Die Methode/Leistung erhält ab der Zulassung des verwendeten Arzneimittels den Status 4.
Fällt die Prüfung durch das InEK positiv aus, verhandeln die Vertragsparteien krankenhausspezifisch die Vergütung der jeweiligen Innovation, welche für das Verhandlungsjahr Gültigkeit besitzt. Für das Folgejahr muss erneut eine Anfrage beim InEK gestellt werden.
Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/neue_untersuchungs_und_behandlungsmethoden_nub/neue_untersuchungs_und_behandlungsmethoden_nub.jsp
(Stand: Mai 2025)