Wahlleistung
Grundsätzlich steht es Krankenhäusern frei, im Rahmen ihres Leistungsspektrums Wahlleistungen anzubieten. Wahlleistungen gehören zu den Krankenhausleistungen (siehe Definition „Krankenhausleistung“) und bieten den Krankenhäusern die Möglichkeit, ihre Erlöse zu erhöhen. Zu den Wahlleistungen zählen beispielsweise eine bestimmte Art der Unterkunft wie z.B. ein Einzelzimmer, die Behandlung durch Wahlärzte wie z.B. die Chefarztbehandlung oder auch sonstige medizinische Wahlleistungen wie z.B. die Wahl einer bestimmten Behandlungsmethode.
Quelle:
https://www.dkgev.de/themen/versorgung-struktur/wahlleistungen/
(Stand: Mai 2025)