NUB & §137h SGB V – Der 31. Oktober rückt schneller näher als gedacht.
Krankenhäuser und Medizintechnikhersteller: Sind Sie auf die jährliche NUB-Antragsfrist vorbereitet?
Bei innovativen Verfahren mit risikoreichen Medizinprodukten kann ein NUB-Antrag auch die Leistungsbewertung gemäß §137h durch den G-BA auslösen.
Dies bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich, darunter die Möglichkeit eines vorübergehenden Zugangs mit Evidenzentwicklung.
In unserem Blogbeitrag erklären wir:
* Was das InEK in NUB-Anträgen sucht
* Wie §137h funktioniert – und was er nicht leistet
* Warum G-BA-Konsultationen unerlässlich sind
* Wie sich Hersteller erfolgreich positionieren können
👉 Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: NUB-Anträge und § 137h SGB V
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie diesen Prozess angehen sollen, unterstützen wir Sie gerne – von der Strategie bis zur Einreichung.